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Standlicht in die Scheinwerfer verlegen

 
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Motorantrieb für "langes" Rolldach :: Steuergerätevariante "Euro2"  
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quiter



Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 18 Sep 2007 8:08    Titel: Standlicht in die Scheinwerfer verlegen Antworten mit Zitat

Hallo,
hat hier schonmal jemand das Standlicht von den Blinkern in die Scheinwerfer verlegt?
Welche Kabel muss ich wie zu den Scheinwerfern führen?
Benötige ich andere Blinker? Scheinwerfer mit Standlicht sind schon drin.
Ich bin absoluter Anfänger, möchte es aber mal selbst versuchen.


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Guido



Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 65
Wohnort: 31199 Diekholzen

BeitragVerfasst am: 18 Sep 2007 9:17    Titel: Antworten mit Zitat

bei meinem Fz (aus dem Praktiker-Baumarkt) hat das wohl schon der Importeur gemacht. Welche Leitung jeweils umzulegen ist, sollte mit einem Spannungsprüfer leicht festzstellen sein. Aber auch ohne. Zieh eine Leitung im Blinker ab (nicht das braune MAssekabel) und probiere, ob es Blinker oder Standlicht ist. Zusäzlich wird ein Masseanschluss für die Standlichtbirne im Scheinwerfer benötigt (ggf. Abzweigung mit Schneidverbindern vom Scheinwerferkabel. Masse sollte braun sein). Ich habe festgestellt, dass normale Blinkerlampen (waren auch schon eingesetzt) in den Fassungen für Doppelfadenlampen bei mir Kontaktprobleme hatten und verwende seitdem Doppelfadenlampen, die du ja schon drinhaben müsstest, von denen der normalerweise dem Stand- oder Rücklich dienende Faden dann halt unbenutzt bleibt.

Für den absoluten Anfänger schiebe ich hinterher, dass das Fahrzeug selbst mit dem Minuspol der Batterie verbunden ist und alle anderen Leitungen 12 V plus führen. Kurzschlüsse an nicht abgesicherten Leitungen (Anlasser oder Batterie können gefährlich werden. Blinker und Scheinwerferanschlüsse sind abgesichert. Da passiert dem unerfahrenen Bastler nichts, außer dass es mal funkt und eine Sicherung durchbrennt.

Viel Erfolg


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vw804



Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Gailingen am Hochrhein

BeitragVerfasst am: 19 Sep 2007 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Quiter
Sind die vorhandenen Standlichtlampen in den Scheinwerfern schon verkabelt? Dann ist die Sache einfach, rechts und links des Reserverades sind Kfz Steckverbinder zu finden diese müssen nur umgesteckt werden.
Die offenen Leitungen sollten diejenigen der Standlichtlampen sein. Die richtigen aus den Blinkern musst du ausmessen.
Falls keine Leitungen verlegt sind, müssen diese erst noch eingezogen werden.
Benötigtes Werkzeug: Multimeter (Spannungsmesser, Kfz Steckverbinder mit entsprechender Crimpzange, bei Bedarf etwas Litzenkabel.

Viel Erfolg


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quiter



Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 26 Sep 2007 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Tipps, ich habe es doch tatsächlich geschafft Smile
Ich habe jetzt die Standlichtringe und die Standlichter in den Blinkers gleichzeitig angeschlossen.
Ist das so in Deutschland erlaubt? Zwei der vier Leuchten sind ja jetzt weiß.


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quiter



Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 26 Sep 2007 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die in der StvZo geforderten weißen Begrenzungsleuchten habe ich jetzt ja und zur Sicherheit noch zwei zusätzliche orange Wink
Bis jetzt habe ich auch immer TÜV bekommen, würde mich aber trotzdem mal interessieren.

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit
einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen
Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste
Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des
Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten,
die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten
Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des
Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute
Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht
blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig
leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren
Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer
eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden.
Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich,
wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes
der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses
nicht mehr als 400 mm beträgt.


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