Diagnose-Adapter :: Wiederaufbau nach Frontalkollision? |
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Herrkäfer
Anmeldungsdatum: 22.03.2008 Beiträge: 15 Wohnort: 86167 Augschburg
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Verfasst am: 26 Okt 2008 23:41 Titel: |
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Hallihallo
ich habe auch das Problem meinen 96ér tiefer zu legen! siet 1991 gilt die Regel das die Scheinwerfer unterkannte 50 cm haben darf! bei mir sind es Original aber 48 cm!
bei der ersten Tüv-Prüfstelle: GAR keine Chance, dieses Fahrzeug darf NICHT tiefergelegt werden!
bei der 2´ten: GAR kein Problem, wenn die Bodenfreiheit von 15 cm eingehalten wird!
ein Tuner sagte mir aber, das es eine TÜV-EMPFELUNG gibt, die besagt das man möglichst ein Hinterniss von 11 cm überfahren kann!
TAS kann ich leider bei meinen Hackmessern nicht verwenden, weil die Tragarme in der Alufelge schleifen!
welche Aussage ist jetzt richtig
wenn ich noch 8 weitere Tüv-Prüfstellen frage, habe ich die Befürchtung das ich weitere 8 unterschiedliche Aussagen bekomme!  |
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quiter
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: 27 Okt 2008 9:36 Titel: |
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Wann es mit den 15cm passt, fahr doch einfach zu der 2. Prüfstelle.
Die EU-Regelung wird es schon geben, aber solange es eingetragen ist...
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Herrkäfer
Anmeldungsdatum: 22.03.2008 Beiträge: 15 Wohnort: 86167 Augschburg
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Verfasst am: 27 Okt 2008 20:36 Titel: |
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ja an die 15 cm komme ich ungefär hin!
ich dachte, wenn etwas Eingetragen ist und die Polizei zweifelt die Eintragung an und wird nochmal geprüft, kann ich und der erste Prüfer schwirigkeiten bekommen ??? |
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quiter
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 47
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Red1600i
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 416 Wohnort: Bogen
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quiter
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 47
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Red1600i
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 416 Wohnort: Bogen
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Heiko R.
Anmeldungsdatum: 13.10.2007 Beiträge: 57 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10 Nov 2008 8:31 Titel: |
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@ Rafael: Das Gutachten wurde vom TÜV einbehalten, ich habe das Ganze mit diversen anderen Dingen vom Käfer Centrum Köln eintragen lassen.
Übrigens haben die TAS eine fortlaufende Nummer und das CSP Logo eingestanzt. Wo verate ich nicht
@ Dr. Phunk: OK, ob das jetzt Urkundenfälschung im eigentlichen Sinne darstellt sei mal dahin gestellt. Auf jeden Fal liegt, ob gültig oder nicht, das Copyright bei CSP, alleine deshalb ist die Verwendung für andere TAS unzulässig. Fakt ist, das CSP ein Heidengeld dafür bezahlt hat. Bekommt CSP mit, dass ein TÜV-Prüfer anhand dieses Gutachtens nicht geprüfte TAS einträgt, dann werden Rechtsschritte gegen den TÜV-Prüfer und den Fahrzeuginhaber eingeleitet. So hat es CSP auf jeden Fall einmal im Bugnet dargestellt. Des Weiteren sagt dieses Gutachten aus, dass die TAS geprüft wurden. Des Weiteren muss nachweislich für die Erstellung eines Gutachtens der Betrieb eine ISO 9000 Zertifizierung nachweisen, um sicher zu stellen, dass alle Bauteile der gleichen Serie auch wirklich gleich sind. Wenn also ein TÜV Prüfer ungeprüfte TAS aufgrund des Gutachtens einträgt, dann handelt dieser groß fahrlässig und kann bei einem Unfall, der eben durch diese TAS verschuldet wurde, mit zur Verantwortung gezogen werden.
Mit persönlich ist es relativ egal, welches Gutachten für welche Teile zur Eintragung mißbraucht werden. Ich weise hier nur auf mögliche Stolperfallen hin, und hoffe, dass ich nie in einen Unfall verwickelt werde, der aufgrund der Eintragung von Minderwertigen Teilen erfolgt.
Viele Grüße und viel Erfolg
Heiko
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Dr.Phunk
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 40
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Verfasst am: 20 Nov 2008 12:03 Titel: |
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@Heiko R.
Sei mir bitte nicht böse, aber es ist doch immer wieder lustig und traurig zugleich, zu sehen wie die Leute reihenweise auf das "dumme Geschwätz" mancher Händler reinfallen und ihr gefährliches Halbwissen der breiten Masse zur Verfügung stellen. Streng genommen fährst auch DU illegal! Siehe auch den Beitrag von Red1600i:
Zitat: |
Ein 1600i ist legal nicht tieferzulegen, sorry, KLARTEXT: es geht nicht! |
Durch den Einbau der TAS verstößt Du gegen geltende Gesetzte und im Falle eines Unfalls hilft Dir auch kein "geprüfter CSP super Achsschenkel". Fakt ist auch daß das Gutachten nicht gültig ist und zu einer Eintragung nicht, ich wiederhole, nicht verwendet werden kann. Der Wisch ist völlig wertlos! Davon ab hat der Prüfer logischer Weise das Gutachten nicht zur Eintragung, sondern als Vergleichsgutachten verwendet. Da es sich zwar um ein identisches Bauteil handelt, jedoch die CSP Prägung fehlt, kann eine Eintragung nach diesem "super Gutachten" nicht erfolgen. In diesem Sinne, erkundige Dich bitte das nächste Mal bevor Du etwas schreibst und Du andere User hier verunsicherst. Ist nicht böse gemeint, aber wir sollten schon bei den Fakten bleiben und die Situation so darstellen wie sie ist. Zudem finde ich es einwenig frech von Urkundenfälschung zu schreiben. Auch hier die Bitte Dich vorher über die Bedeutung dieses Begriffs zu informieren. Anbei ein Zitat aus der Wikipedia:
Zitat: |
Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden, in der Absicht den Rechtsverkehr zu täuschen. |
Ich kann mich nicht entsinnen gegen einen dieser Punkte verstoßen zu haben.
Zitat: |
Übrigens haben die TAS eine fortlaufende Nummer und das CSP Logo eingestanzt. Wo verate ich nicht Smile |
Was soll Dir das bringen? Sieht die Situation anders aus wenn jemand weiß wo das CSP Logo ist? Ich denke nicht. Zudem meine ich mich entsinnen zu können daß CSP auf deren Homepage sogar das Logo veröffentlicht hatte.
Ich fasse nochmal alles zusammen.
- Der 1600i kann auf 100% legalem Wege nicht tiefer gelegt werden.
- Das CSP Gutachten ist wertlos und ungültig.
- Der einzige Unterschied zwischen dem CSP und dem CB Produkt ist das CSP Logo
- Für meine Eintragung wurde das Gutachten nicht verwendet, lediglich zum Vergleich herangezogen
Bevor ich es vergesse, das Thema ist für mich mit diesem Beitrag beendet und ich werde nicht mehr antworten. Sollte es jedoch wieder nicht wahrheitsgetreuen Aussagen kommen, behalte ich mir vor darauf zu reagieren. 
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bernd69
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 44 Wohnort: 86456 Gablingen
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Red1600i
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 416 Wohnort: Bogen
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Verfasst am: 20 Nov 2008 20:59 Titel: |
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Achso, und das macht die Sache legal, nur weil man noch nicht aufgehalten wurde? Dann ist es auch legal, jeden Tag mit Falschgeld zu bezahlen, nur weil man noch nicht erwischt wurde?
Ach, was soll's, irgendwann passiert's und dann ist der Katzenjammer gross... aber nicht mein Problem
Also nochmal KLARTEXT:
1988 wurde eine neue Richtlinie eingeführt, das regelt die Mindesthöhe der Scheinwerferunterkante. Die wurde im Jahr 1988 auf 50cm festgelegt. Kein neues Fahrzeug ab BJ88 oder Umbau mit einer EZ nach 88 darf dieses Maß unterschreiten. ALLES KLAR SOWEIT?
Wer also einen Käfer nach BJ88 damit tieferlegt, egal ob TAS oder VVA, handelt illegal und wird dafür irgendwann ein Problem kriegen, ob's ihn erwischt ist nur eine Frage der Zeit und nicht ob es ihn erwischt... irgendwann ist er ein Kandidat beim TÜV oder bei der Rennleitung.
Klartext: AUCH EINE EINTRAGUNG IST NICHT MÖGLICH ! WENN DOCH, HAT DER PRÜFER GEPENNT, DESWEGEN WIRD SIE ABER IMMER NOCH NICHT LEGAL !!! SIE KANN JEDERZEIT WIDERRUFEN WERDEN !
Aus, ich sag auch nix mehr dazu... 
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bernd69
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 44 Wohnort: 86456 Gablingen
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Verfasst am: 22 Nov 2008 19:06 Titel: |
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Hallo Red1600i
Was ist legal oder ilegal ?
Habe mein käfer 2007 zugelassen und mann hat meinen kat einfach vergessen und ich muste über 400.-€ steuer zahlen. Wenn Manfred mich nicht hingewissen hätte das ab 96 kein auto ohne kat zugelassen wird ,müsst Ich heute noch zahlen !!!!
_________________ ein käfergrüssle aus Lützelburg
Reg.Nr.338
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Red1600i
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 416 Wohnort: Bogen
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bernd69
Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 44 Wohnort: 86456 Gablingen
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Douglas Hanauer
Anmeldungsdatum: 23.09.2007 Beiträge: 77 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 01 Dez 2008 19:06 Titel: Tieferlegungsachsschenkel... |
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Bei mir wurden die Achsschenkel damals über die Firma Remmele gekauft, montiert und eingetragen, da gab es die Dinger noch garnicht bei CSP. Mein 1600i wurde immer bei Eintragungen, sei es Reifen/Felgen oder Sportlenkrad, wie ein "alter" Käfer behandelt.
Bei Verkehrskontrollen, bei denen Freunde von mir mit ihren "alten" Käfern aus dem Verkehr gezogen, ist die Rennleitung auch mit dem Zollstock um meinen deutlich tiefergelegten 1600i rumgeturnt, haben aber nur bemängelt, dass das Kennzeichen statt der erfoderlichen 22cm "nur" 11cm mit der Unterkante vom Boden entfernt war (bzw. immer noch ist).
Ich finde, es kommt bei Polizeikontrollen immer darauf an, wie man den Damen und Herren entgegentritt. Ist man freundlich, sind die es auch (in der Regel, es gibt auch Ausnahmen). Ist man unfreundlich kann es sein, dass sie alle Paragraphenregister ziehen und dann kann es sein, dass der Zollstock eben auch mal den Scheinwerfer vermisst. Wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass die Polizisten schauen wollen, weil sie Käfer nur selten in freier Wildbahn sehen.
Das ist meine persönliche Meinung, die keinen Anspruch auf Legalität meiner Änderungen erhebt, aber meine persönliche Erfahrung (immerhin 10 Jahre mit dem 1600i) wiederspiegelt.
In diesem Sinne
_________________ Gruß aus Karlsruhe
Douglas
Reg.Nr. 80
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